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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Reisebüros für Reisevermittlungsleistungen
(Stand 30. April 2008)
- Geltungsbereich
- Das Reisebüro wird in den beiliegenden
Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros
näher bezeichnet.
- Das Reisebüro tritt auf der Grundlage
dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen,
etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge),
sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte,
Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger
Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und
sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung
bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar
zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem
jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger
zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw.
Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den
Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
- Für Buchungen ist der Inhalt der mit
dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern
abgeschlossenen Verträge einschließlich der
Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro
ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
- Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
- Anmeldungen bzw. Buchungen können
schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder auf elek-tronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der
Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das
Reisebüro
verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und
dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
- Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw.
den Buchungsauftrag fünf Tage ab Anmeldung / Buchung gebunden.
- Die Vertragspflicht des Reisebüros ist
auf die ordnungsgemäße Vermittlung der
Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über
Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer
weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung
des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro
übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie
für den Reiseerfolg.
- Buchungsbestätigung
- Anmeldungen / Buchungen werden durch die
Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich
bestätigt.
- Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen
zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit zu
überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen
hinzuweisen.
- Flugtickets werden den Reiseteilnehmern
grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elek-tronisches
Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden
für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt.
Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die
vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen
können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug
entgegengenommen werden.
- Bei Pauschalreisen erhält der
Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter.
Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der
Buchungsbestätigung maßgeblich.
- Haftung des Reisebüros
- Angaben über Reiseleistungen beruhen
auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen
Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder Aktualität der dem
Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
- Das Reisebüro beschränkt seine
Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit, ausgenommen bei
Körperschäden.
- Umbuchungen / Rücktritt
- Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag
zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des
Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem
Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten
Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der
Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
- Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn
kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen
Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz
des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die
Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen
des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die
Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass
ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht
eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte
Pauschale.
- Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer
verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und
Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem
Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so
haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den
Eintritt entstehende Mehrkosten.
- Das Reisebüro empfiehlt dem
Reiseteilnehmer den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der
Ticketausstellung wird
grundsätzlich eine Stornogebühr von € 150,00
pro
Ticket erhoben. Sollte
es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr
höher
sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht
möglich ist,
kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises
ausmachen.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder-
und
Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden
Zeit bis zum
Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises
erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen
des
jeweiligen Veranstalters geregelt.
- Reiseveranstalter können vertragliche
Leistungen
ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung
oder Abweichung
unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers
für diesen
zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass
für
die Änderung auf Umstände
zurückzuführen ist, die vom Veranstalter
nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen,
Kriegs- oder
kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische
Anschläge,
Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die
eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem
Hinweis auf
die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das
Reisebüro von der
Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im
Übrigen gilt §
651 j BGB.
- Hinweis auf besondere Bestimmungen
- Soweit Auskünfte über Pass-,
Visa-, Einreise- und
Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf
die
jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen
Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer
anderen
schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass
dieser
deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist
hinsichtlich der
Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige
Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt
insoweit keinerlei
Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit,
Vollständigkeit oder
Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des
Reisebüros wird
abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Dem
Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die
gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich
rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände
einzustellen.
- Bei Flugreisen informiert das Reisebüro
den
Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die
Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens.
- Das Reisebüro hat keine gesonderte
Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder
auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich
des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
- Zahlungsverkehr
- Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind
Zahlungen fällig, wenn
der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht.
Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei
Aushändigung der
Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der
Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
- Bei Leistungen, für die ein
Sicherungsschein nicht
erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter
Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung
der
Reiseunterlagen fällig.
- Zahlungen können erfolgen durch:
- Bankeinzug
- Kreditkarte
- Überweisung
- Barzahlung im Reisebüro
- Für abweichende Zahlungsbedingungen sind
die Hinweise der
Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des
Reiseteilnehmers
können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per
Lastschrift
eingezogen werden.
- Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte
sind sofort fällig.
- Das Reisebüro erfüllt die ihm
obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung
der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den
Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden
Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt,
trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post
oder mit der Übergabe an einen Überbringer.
- Verjährung
- Ansprüche gemäß
§§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach
Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindern war.
- Im Übrigen gelten § 651 g BGB
sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Sonstige Regeln
- Es gilt Deutsches Recht.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vermittlungsvertrags führt
nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für
die
Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum
Vermittlungsvertrag.
- Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz
des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht
gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden
ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
- Sofern keine Regelung im
Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro oder in den
einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im
Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß
§§ 651 a ff BGB.
Ihr Reisebüro
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